Im Dialog Auswertungen – Steuererklärungen – E-Bilanz sind im unteren Bereich die Berichtsbestandteile auszuwählen, die an das Finanzamt übermittelt werden.
In Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn 01.01.2025 ist der Kontennachweis Pflichtbestandteil der E-Bilanz. Die Restriktion ist jetzt standardmäßig ausgewählt und kann nicht entfernt werden.
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 01/2025 (Mai 2025)
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