Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine neue arithmetisch degressive Abschreibung nach § 7 (2a) EStG eingeführt. Die Abschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung 75 %.
Der gesamte Abschreibungszeitraum beträgt 6 Jahre und ist für Anschaffungen ab dem 01.07.2025 zulässig.
Im Programm steht Ihnen die neue AfA-Art 15 E-Fahrzeuge § 7 (2a) EStG mit folgenden Abschreibungssätzen zur Verfügung:
| 1 Jahr | - 75,00 % |
| 1 Jahr | - 10,00 % |
| 2 Jahre | - 5,00 % |
| 1 Jahr | - 3,00 % |
| 1 Jahr | - 2,00 % |
Diese Funktion wurde mit der Aktualisierung ADNOVA finance Dezember 2025 bereitgestellt.
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 01/2026 (Januar 2026)
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