Für die Registrierung zur Weitergabe an die entsprechenden Behörden bzw. Ministerien benötigen Sie für jeden Testbetrieb einmal den Abruf 511 BMEL-Jahresabschluss Testbetrieb. Als Auswertung erhalten Sie ein Fehlerprotokoll zur Plausibilitätsprüfung mit dem Hinweis Testbetrieb in der Kopfzeile.
Wenn Sie nach dem Abruf 511 noch Änderungen an dem Betrieb vornehmen, lassen Sie bitte noch einmal einen betriebswirtschaftlichen Jahresabschluss in ADNOVA finance erstellen und übertragen Sie anschließend den Betrieb zum ADNOVA service center. So ist gewährleistet, dass Ihre Änderungen auch im BMEL-Jahresabschluss berücksichtigt werden. Ein weiterer Abruf 511 ist nicht erforderlich.
1. Abgabetermin: 10.10.2025
2. Abgabetermin: 07.11.2025
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 02/2025 (August 2025)
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