Anlage EÜR - Veranlagungszeitraum 2024

Geändert am Mo, 18 Aug um 8:16 VORMITTAGS

Formularanpassungen 2024

Mit der Jahresversion ADNOVA finance 2025 wird das aktuelle Steuerformular der Anlage EÜR für den Veranlagungszeitraum 2024 bereitgestellt.


Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:


Zeile 5, Feld 101: Wirtschafts-Identifikationsnummer (inkl. Unterscheidungsmerkmal)



Zeile 42, Feld 153: Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen -in Zeile 41 enthaltene Erhaltungsaufwendungen



Zeile 66, Felder 162, 172: „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ (Textänderung)- Der alte Zustand des Veranlagungszeitraums 2022 wurde wieder hergestellt.


Zeile 67, Feld 163: „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ (neu)


Ein Bild, das Text, Screenshot, Reihe, Zahl enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.


Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind wie bisher auf dem Konto 6348 bzw. 6349 zu erfassen. Der Kontentext ändert sich ab dem 01.01.2024 wieder in Aufw. Arbeitszim-mer, abz. bzw. n. abz. 


Für die Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung wurde das Konto 634850 Aufw. Tätigkeit i.d. häusl. Wohnung, abz. eingerichtet.


Zuordnung Veranlagungszeitraum

Für gewerbliche Betriebe mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt die Zuordnung zum Veranlagungszeitraum 2024 und Verwendung der Anlage EÜR 2024 nun anhand des Wirtschaftsjahresende.


Z. B. Wirtschaftsjahr 01.04.2023 bis 31.03.2024      Zuordnung zum Veranlagungszeitraum 2024



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