Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) sind die prüfrelevanten Daten aus der Finanzbuchhaltung ab dem 01.01.2025 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 28p Abs. 6a SGB IV.


Die prüfrelevanten Daten für die euBP können im Programm zusammengestellt und anschließend übermittelt werden. Die Übermittlung der Daten ist in Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2018 möglich.

Die entsprechenden Dialoge finden Sie unter Auswertungen – Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP).


Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Reihe enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.


Übermittlung

Im Dialog Auswertungen – Elektronische Betriebsprüfung (euBP) – Übermittlung erfolgt die Erfassung der Angaben zur Betriebsprüfung, zum Status des Berichts und den erforderlichen Informationen zur Deutschen Rentenversicherung.


Seite 1    Bitte beachten Sie: Sämtliche Eingabefeldern sind Pflichtfelder!


Ein Bild, das Text, Screenshot, Display, Software enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.


Seite 2    Bitte beachten Sie: Sämtliche Eingabefelder sind Pflichtfelder!


Ein Bild, das Text, Screenshot, Display, Software enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

Seite 3


Ein Bild, das Text, Screenshot, Display, Software enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

Auf dieser Seite sind die Bestandteile der Übermittlung für die euBP aufgeführt. Anhand des eingegeben Prüfungszeitraums von / bis werden die Wirtschaftsjahre ermittelt, für die eine Übermittlung stattfindet. Die Übermittlung beginnt mit dem kompletten Wirtschaftsjahr, in dem der Prüfungszeitraum beginnt. Die Übermittlung endet mit dem genauen Datum des Prüfungszeitraum bis.


Bestandteile sind:

  • die Summen- und Saldenliste inklusive der Kreditoren.
  • die Buchungssätze für die von der Deutschen Rentenversicherung definierten Konten (Mindestumfang der Übermittlung)

 

Mit der Auswahl der Schaltfläche Weiter wird die Berechnung und Zusammenstellung der Daten gestartet. Anschließend wird Ihnen eine Kontenübersicht angezeigt, in der die Konten, die von der Rentenversicherung als Mindestumfang festgelegt wurden, ausgewählt sind, eine Abwahl ist nicht möglich. Bitte kontrollieren Sie die Vollständigkeit der zu übermittelnden Konten (Mindestumfang). Es können weitere Konten für die Übermittlung hinzugefügt werden.


Im nächsten Schritt werden die Daten für die Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung angemeldet.


Rückmeldung

Der Rückmeldedialog dient der Anzeige und Auswertung der übermittelten Daten zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP). Es wird der aktuelle Bearbeitungsstatus der Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung angezeigt.


Hinweis:
Es erfolgt keine sofortige Verarbeitung der Daten bei der Deutschen Rentenversicherung. Je nach Auftragszugang bzw. -umfang kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Bitte prüfen Sie die Rückmeldungen regelmäßig auf mögliche Statusänderungen!


Ein Bild, das Text, Schrift, Zahl, Reihe enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

WICHTIG:
Das Prüfergebnis der Sozialversicherungsprüfung wird in ADNOVA finance nicht angezeigt. Das Ergebnis ist in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm einsehbar.


Diese Funktion wurde mit der Aktualisierung ADNOVA finance Dezember 2025 bereitgestellt.


Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 01/2026 (Januar 2026)

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren