Offenlegung - Rechnungsempfänger für E-Rechnungen

Ab dem 01.01.2026 stellt der Bundesanzeiger Verlag nur noch E-Rechnungen aus. Es erfolgt keine Rechnungsstellung mehr in Papierform oder in sonstigen Dateiformaten.


Ebenso können keine Rechnungen mehr auf Dritte (bspw. Steuerberater) ausgestellt werden. Rechnungen werden nur noch auf den Veröffentlichungspflichtigen (das offenlegungspflichtige Unternehmen) ausgestellt. Hintergrund ist, dass die Zuständigkeit für die Einstellung und Prüfung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten nunmehr beim Unternehmensregister liegt und die Offenlegungsentgelte als öffentlich-rechtliche Gebühr im Sinne des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG) einzuordnen sind. Gemäß § 16 JVKostG ist der Gebührenschuldner das jeweils veröffentlichungspflichtige Unternehmen, sodass die Rechnung nur noch auf ebendiesen ausgestellt wird.


In ADNOVA finance Aktualisierung Dezember 2025 wurden folgende Anpassungen vorgenommen:


Im Dialog Erstaufnahme – Buchführung einrichten – Offenlegung wurde der Reiter Rechnungsanschrift entfernt. 

Im Reiter Rechnungsempfänger ist das Feld E-Mail-Empfänger jetzt ein Pflichtfeld. 

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Reihe, Zahl enthält.

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