Die WinPlausi 2026 für den BMLEH-Jahresabschluss für Test- und Auflagenbetriebe steht mit der ADNOVA finance Aktualisierung vom September zur Verfügung. Sie ist erforderlich für die Plausibilitätsprüfung der Jahresabschlüsse des Wirtschaftsjahres 2025/2026 sowie des Kalenderjahres 2025.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben wir für Sie zusammengefasst:
Die Eu-Ordnungsnummer ist nun auch für Nebenerwerbsbetriebe verpflichtend.
- Die Angabe der EU- ORDNUNGSNUMMER ist fuer alle Betriebe
- t mit Ausnahme von Betrieben der Kleinen Hochsee-
- t und Kuestenfischerei zwingend erforderlich. Die Vergabe erfolgt ueber
- t die zustaendigen Landwirtschaftsbehoerden der Laender
- b V0008S02 > 0E0 || V0019S02 > 4E0
Bei Konsolidierungen von Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen muss im konsolidierten Jahresabschluss die Rechtsform einer Personengesellschaft (u.a. GbR) eingetragen sein
- f 0014.100(***+) P(V00)
- s V0014S02 == 1E0
- t Konsolidierte Bilanz (Code 0014 = 1) angegeben, aber Einzelunternehmen (Code 0020 = 11)
- b V0020S02 != 11E0
Folgende Abfragen wurden von *- auf ***- Abfragen hoch gestuft:
- f 2469.110(***) P(V2)
- s V5117s02-05 > 0.0
- t Ammen- und Mutterkuehe (V5117s02-05) gebucht,
- t aber in GuV keine gekoppelte Einkommensstuetzung fuer den Sektor Rind- und Kalbfleisch
- t in Code V2363S02 gebucht
- b V2363S02 > 0.0
- f 2469.120(***) P(V2)
- s V5143s02-05 > 0.0 || V5172s02-05 > 0.0
- t Mutterschafe (V5143s02) oder Mutterziegen (V5172s02) gebucht,
- t aber in GuV keine gekoppelte Einkommensstuetzung fuer den
- t Sektor Schaf- und Ziegenfleisch gebucht
- b V2364S02 > 0.0
Anpassungen bei der Tierbewertung an das BMF-Schreiben vom 08.12.2025
- a 3.2.2.2 DIMENSIONSPRUEFUNG
- k
- k /* Ueberpruefung der Viehbewertung anhand der */
- k /* steuerl. Richtwerte fuer Anschaffungs- und */
- k /* Herstellungskosten von Tieren vom 14.11.2001 */
- k /*und vom 08.12.2025 */
Anpassung Bewertungssätze Anfangsfeldinventar bei Abschlussstichtag 31. Dezember auf aktuelle StHK Feldinventar entsprechend Ausführungsanweisung
Verkaufspreise Jungrinder
- Abfrage 4479.000 / 4479.100
- Änderung der Startbedingung auf Verkauf von mindestens 3 männlichen Jungrinder 1 bis 1,5 Jahre.
- Abfrage 4481.000 / 4481.100
- Änderung der Startbedingung auf Verkauf von mindestens 3 männlichen Jungrindern 1,5 bis 2 Jahre.
Abgleich Anlagenspiegel mit den Betriebsflächenveränderungen (Korrekturen an den Abfragen)
- f 6250.100(***) P(V30 V61)
- s V0003S02 < 17E0
- t Abschn.6.2(Betriebsflaechenveraenderung), Zugang an Eigentumsflaeche,
- t aber kein Bodenzugang im Anlagenspiegel
- b (V3020,21S03 > 0.0)
- f 6251.200(***) P(V30 V61)
- s ( V3020,21S04 ) > 3000E0
- s V0003S02 < 17E0
- t Abschn.6.2(Betriebsflaechenveraenderung), Bodenabgang im Anlagenspiegel,
- t aber kein Abgang an Eigentumsflaeche
- b ( V6229S03,05 ) > 0.0
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften muss der Betriebsleiter unter dem Code 7001 ausgewiesen werden
- f 7040.000(***+) P(V7 )
- s V9801 < 5.0
- s V0020S02 < 17
- t Absch.7 (Arbeitskraefte), in Code 7001 muss und darf nur der Betriebsleiter
- t eingetragen werden, unabhaengig davon, ob er oder sie zum
- t Unternehmerhaushalt gehoert.
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 04/2026 (September 2026)
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