WinPlausi 2026

Die WinPlausi 2026 für den BMLEH-Jahresabschluss für Test- und Auflagenbetriebe steht mit der ADNOVA finance Aktualisierung vom September zur Ver­fügung. Sie ist erforderlich für die Plausibilitätsprüfung der Jahresabschlüsse des Wirtschafts­jahres 2025/2026 sowie des Kalenderjahres 2025.


Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben wir für Sie zusammengefasst:


Die Eu-Ordnungsnummer ist nun auch für Nebenerwerbsbetriebe verpflichtend.

  • Die Angabe der EU- ORDNUNGSNUMMER ist fuer alle Betriebe  
  • t mit Ausnahme von Betrieben der Kleinen Hochsee-   
  • t und Kuestenfischerei zwingend erforderlich. Die Vergabe erfolgt ueber  
  • t die zustaendigen Landwirtschaftsbehoerden der Laender  
  • b V0008S02 > 0E0 || V0019S02 > 4E0  

 

Bei Konsolidierungen von Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen muss im konsolidierten Jahresabschluss die Rechtsform einer Personengesellschaft (u.a. GbR) eingetragen sein

  • f 0014.100(***+) P(V00)  
  • s V0014S02 == 1E0  
  • t Konsolidierte Bilanz (Code 0014 = 1) angegeben, aber Einzelunternehmen (Code 0020 = 11)  
  • b V0020S02 != 11E0  

 

Folgende Abfragen wurden von *- auf ***- Abfragen hoch gestuft:

  • f 2469.110(***) P(V2)  
  • s V5117s02-05 > 0.0 
  • t Ammen- und Mutterkuehe (V5117s02-05) gebucht,   
  • t aber in GuV keine gekoppelte Einkommensstuetzung fuer den Sektor Rind- und Kalbfleisch  
  • t in Code V2363S02 gebucht 
  • b V2363S02 > 0.0

 

  • f 2469.120(***) P(V2)  
  • s V5143s02-05 > 0.0 || V5172s02-05 > 0.0   
  • t Mutterschafe (V5143s02) oder Mutterziegen (V5172s02) gebucht, 
  • t aber in GuV keine gekoppelte Einkommensstuetzung fuer den  
  • t Sektor Schaf- und Ziegenfleisch gebucht 
  • b V2364S02 > 0.0 

 

Anpassungen bei der Tierbewertung an das BMF-Schreiben vom 08.12.2025

  • a 3.2.2.2 DIMENSIONSPRUEFUNG  
  • k  
  • k /* Ueberpruefung der Viehbewertung anhand der */  
  • k /* steuerl. Richtwerte fuer Anschaffungs- und */  
  • k /* Herstellungskosten von Tieren vom 14.11.2001 */  
  • k /*und vom 08.12.2025 */

 

Anpassung Bewertungssätze Anfangsfeldinventar bei Abschlussstichtag 31. Dezember auf aktuelle StHK Feldinventar entsprechend Ausführungsanweisung

 

Verkaufspreise Jungrinder

  • Abfrage 4479.000 / 4479.100
  • Änderung der Startbedingung auf Verkauf von mindestens 3 männlichen Jungrinder 1 bis 1,5 Jahre.

 

  • Abfrage 4481.000 / 4481.100
  • Änderung der Startbedingung auf Verkauf von mindestens 3 männlichen Jungrindern 1,5 bis 2 Jahre.


Abgleich Anlagenspiegel mit den Betriebsflächenveränderungen (Korrekturen an den Abfragen)

  • f 6250.100(***) P(V30 V61) 
  • s V0003S02 < 17E0 
  • t Abschn.6.2(Betriebsflaechenveraenderung), Zugang an Eigentumsflaeche,  
  • t aber kein Bodenzugang im Anlagenspiegel  
  • b (V3020,21S03 > 0.0)  

 

  • f 6251.200(***) P(V30 V61)  
  • s ( V3020,21S04 ) > 3000E0  
  • s V0003S02 < 17E0  
  • t Abschn.6.2(Betriebsflaechenveraenderung), Bodenabgang im Anlagenspiegel, 
  • t aber kein Abgang an Eigentumsflaeche 
  • b ( V6229S03,05 ) > 0.0  

     

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften muss der Betriebsleiter unter dem Code 7001 ausgewiesen werden

  • f 7040.000(***+) P(V7 )  
  • s V9801 < 5.0  
  • s V0020S02 < 17  
  • t Absch.7 (Arbeitskraefte), in Code 7001 muss und darf nur der Betriebsleiter  
  • t eingetragen werden, unabhaengig davon, ob er oder sie zum  
  • t Unternehmerhaushalt gehoert.  


Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 04/2026 (September 2026)

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren