Mit dem BMF-Schreiben vom 08.12.2025 wurden die Richtwerte für die Viehbewertung neu festgesetzt. Die neue Bewertung ist erstmals verpflichtend anzusetzen in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2025 beginnen, also zum Ende des Kalenderjahres 2026 bzw. zum Ende des Wirtschaftsjahres 2026/27. Die neuen Richtsätze sind im Programm hinterlegt und werden zum Ende des KJ 2026 bzw. zum Ende des WJ 2026/27 angewendet.
Vorgezogene Umstellung der Bewertung
Die neuen Bewertungen dürfen auch in früheren Wirtschaftsjahren angewendet werden, allerdings entfällt dann die Möglichkeit der Rücklagenbildung.
- In ADNOVA finance ist die Umstellung auf die neuen Richtwerte frühestens zum Ende des Kalenderjahres 2024 bzw. zum Ende des Wirtschaftsjahres 2024/25 möglich.
- Für die Umstellung muss eine Eingabe in den Betriebssteuerungsdaten im Register Organisation vorgenommen werden.

Verlängertes Wirtschaftsjahr
- Für besondere Sachverhalte (z. B. verlängertes Wirtschaftsjahr) steht zusätzlich der Code 20 in der [F3]-Übersicht zur Verfügung.

Rücklagenbildung lt. BMF-Schreiben Randziffer 31 bis 33
Mit der erstmaligen Anwendung der neuen Bewertungsrichtsätze kann es zu einem einmaligen Umstellungsgewinn kommen. Lt. BMF-Schreiben ist es zulässig, eine gewinnmindernde Rücklage in Höhe von höchstens 90 % des Umstellungsgewinns in der Schlussbilanz des Kalenderjahres 2026 bzw. des Wirtschaftsjahres 2026/27 zu bilden.
Wichtig: Sofern die neuen Richtsätze bereits in früheren Jahren angewendet werden, ist die Bildung einer entsprechenden Rücklage nicht zulässig.
Für diesen Sachverhalt ist das Rücklagekonto 299750 Rücklage Vieh zu nutzen. Der Kontenplan wurde entsprechend erweitert.
| kr+ LuF | kr+ Gew | Konto | Bezeichnung |
Übrige andere Sonderposten | X | X | 299750 | Rücklage Vieh |
Die Rücklage ist in den nachfolgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils mindestens 1/9 der gebildeten Rücklage aufzulösen.
Für die Bildung/Auflösung der Rücklage sind folgende Gegenkonten zu nutzen:
Konto | Bezeichnung |
4976 | Auflösung sonstige SoPo |
6976 | Bildung sonstige SoPo |
Zur Unterstützung wird es in einer folgenden Version von ADNOVA finance eine Übersicht zur möglichen Rücklage Vieh geben.
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 04/2026 (September 2026)
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