Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden die Abschreibungsmöglichkeiten für die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erweitert.
- Geometrisch degressive AfA nach § 7 (2) EStG (AfA Art 12)
Für bewegliche Wirtschaftsgüter wird die geometrisch degressive AfA wieder eingeführt. Sie ist zulässig für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027. Der maximale Prozentsatz beträgt das Dreifache der linearen AfA und darf 30 Prozent nicht übersteigen. - Arithmetisch degressive AfA nach § (2a) EStG
Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine neue arithmetisch degressive Abschreibung nach § 7 (2a) EStG eingeführt. Die Abschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung 75 %. Der gesamte Abschreibungszeitraum beträgt 6 Jahre.
Die Umsetzung der arithmetisch degressive AfA in ADNOVA finance erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren