Wirtschafts-Identifikationsnummer - BMF-Schreiben vom 02.10.2024

Geändert am Mo, 18 Aug um 8:14 VORMITTAGS

Mit dem BMF-Schreiben vom 02.10.2024 wird die schon lange geplante Wirtschafts-Identifika­tionsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung eingeführt. Die Einführung erfolgt stufenweise und sie ist in den elektronischen Vordrucken bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend. Eine Antragstellung bei der Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich.


Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-Identifikationsnummer. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal für eine eindeutige Identifizierung eines jeden wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren, beginnend mit 00001, ergänzt.


Aufbau:    Sie besteht aus den Buchstaben DE und neun Ziffern.

Zusätzlich wird sie ergänzt um ein Unterscheidungsmerkmal. Die Trennung erfolgt durch Bindestrich, es ergeben sich somit insgesamt maximal 17 Stellen. Zum Beispiel: DE123456789-00001


In ADNOVA finance stehen die Eingabefelder für die W-IdNr. in Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2024 zur Verfügung. 


Dialog: Datei - WJ anlegen/Btr.steuerungsdaten Register Stl. Jahresabschluss

Für Betriebe, bei denen in den Betriebssteuerungsdaten bereits eine USt-Identifikationsnummer erfasst war, wurde mit der Aktualisierung im Dezember 2024 die entsprechende W-IdNr. (USt-IdNr. er­gänzt mit -00001) in das Feld Wirtschafts-Identifikationsnummer eingetragen. Der Ein-trag aus diesem Feld wird in sämtliche Auswertungen für das Finanzamt übernommen.

 

Bitte beachten Sie:

Umsatzsteuerpflichtig ist nach § 2 UStG der Unternehmer mit allen seinen Betrieben.
Daher werden für die Umsatzsteuerauswertungen nur die ersten 11 Stellen der W-IdNr. verwendet, dies entspricht der W-IdNr. ohne Unterscheidungsmerkmal.

 

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Zusätzlich steht im Register SBV/Ergänzungsbilanz im Bereich Informationen zur Gesamthand ein Eingabefeld für die W-IdNr. zur Verfügung.


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Dialog: Erstaufnahme – Buchführung einrichten – USt-Konsolidierung

Im Rahmen der USt-Konsolidierung steht für den Zielbetrieb in der Einrichtung der Unternehmeradresse ebenfalls das Eingabefeld Wirtschafts-IdNr. zur Verfügung. 


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Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 01/2025 (Mai 2025)

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