Verkauf von Wirtschaftsgütern bei der Pauschalierung nach § 24 UStG

Mit seinem Urteil vom 17.08.2023 (Az V R 3/21) hat der BFH entschieden, dass der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die zuvor in einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wurden, nicht mehr der Durchschnittssatzbesteuerung (Pauschalierung nach § 24 UStG) unterliegt.


Zum 30.06.2026 endet nun die gewährte Übergangsfrist. Folglich ist für alle ab dem 01.07.2026 veräußerten Wirtschaftsgüter der Regelsteuersatz von 19 % USt anzusetzen.


Wichtig!
 Es ist keine Änderung des USt-Systems erforderlich. 


Die neue Gesetzeslage wird in ADNOVA finance durch geänderte Programmroutinen umgesetzt. Diese ermöglichen, dass Anlagenabgänge innerhalb des USt-Systems der Pauschalierung nach § 24 UStG identisch zur Regelbesteuerung gebucht werden können.


Einrichtung Konten – USt-Schlüssel lt. Kontenplanvorgabe [F9]

Im Dialog Erstaufnahme – Buchführung einrichten – Konten steht Ihnen über die Funktionstaste [F9] die Zuordnung der USt-Schlüssel lt. Kontenplanvorgabe zur Verfügung.

 

Für Betriebe mit den Umsatzsteuersystemen

  •   3 = Partielle USt (Pauschalierung § 24 UStG und Regelbesteuerung)
  •   4 = Pauschalierung § 24 UStG
  •   6 = Zusatzsteuer (§ 24 (1) Nr. 2 UStG)
  •   5 = Pauschalierung § 24 UStG (Nettoverbuchung)
  • 15 = Partielle USt (Pauschalierung § 24 UStG Nettoverbuchung und Regelbesteuerung)

wird mit der vorliegenden Version von ADNOVA finance die Zuordnung der USt-Schlüssel lt. Kontenplanvorgabe für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geändert.


Beispiel: USt-System 3, 4 und 6


Beispiel: USt-System 5 und 15


WICHTIG!
Es erfolgt keine automatische Umstellung bzw. Neuzuordnung der USt-Schlüssel. 

Damit künftig die korrekten USt-Schlüssel vorgeschlagen werden, muss die Funktion manuell ausgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Auswahl der Restriktion Komplett die USt-Schlüssel übernehmen die individuell zugeordneten USt-Schlüssel überschrieben werden. 


Laufende Buchführung

Beim Verkauf von Anlagegütern (positiver Betrag und Anlagekonto im Feld Gegenkonto) wird der Buchungssatz ab dem Belegdatum 01.07.2026 „regelbesteuernd“ behandelt, d.h. es sind die USt-Schlüssel der Regelbesteuerung zulässig. Im Feld USt-Schlüssel werden jetzt die USt-Schlüssel für die Regelbesteuerung angezeigt. 



Sofern die USt-Schlüssel der Regelbesteuerung bei der Buchungserfassung direkt vorgeschlagen werden sollen ist, wie unter 5.1. beschrieben, die Funktion [F9] Zuordnung der USt-Schlüssel lt. Kontenplanvorgabe einmalig auszuführen. 


USt-Belastungsvergleich und Vorausschau § 24 UStG

Für den USt-Belastungsvergleich gilt grundsätzlich, dass der in den Umsatzbuchungen erfasste USt-Schlüssel bei der Auswertungserstellung zugrunde gelegt wird.


Für Sachverhalte, die ohne USt-Schlüssel gebucht wurden, wird auf die LAND-DATA-Vorgabe zurückgegriffen. Die LAND-DATA-Vorgabe wird bei Anlagenverkäufen mit der Version ADNOVA finance September 2026 der aktuell geltenden Rechtsprechung angepasst.

USt-Belastungsvergleich

Pauschalierung (Wechsel von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung)

  • Anlagenverkäufe mit einem Belegdatum vor dem 01.07.2026 wird der USt-Schlüssel 4583 (Übrige stpfl. Umsätze § 24 UStG) berücksichtigt.
  • Anlagenverkäufe mit einem Belegdatum ab dem 01.07.2026 wird der USt-Schlüssel
    1 (19 % USt, voller Steuersatz) berücksichtigt. Diese Sachverhalte werden in der Auswertung im Bereich Partielle USt dargestellt.

Vorausschau § 24 UStG

In Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2025 wird bei Anlagenverkäufen für alle ausgewerteten Jahre (also auch in den beiden Vorjahren) der USt-Schlüssel 1 (19 % USt, voller Steuersatz) berücksichtigt. Diese Sachverhalte werden in der Auswertung im Bereich Partielle USt dargestellt.


 


Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 04/2026 (September 2026)



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