Im Dialog WJ anlegen/Btr.steuerungsdaten wurde in Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2020 im Register Umsatzsteuer ein weiteres Feld zur Steuerung des Meldezeitraums für die USt-Voranmeldung eingefügt.
In Betrieben, für die ein Meldezeitraum eingetragen ist, wird mit der vorliegenden Aktualisierung die Restriktion Meldezeitraum bei der Eingabe prüfen vorbelegt (Haken ist gesetzt). Das bedeutet, dass der eingetragene Meldezeitraum (Kalenderjahr, Kalendervierteljahr, Kalendermonat) im Dialog Auswertungen – Steuererklärungen – Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung fest übernommen wird und in diesem Dialog nicht änderbar ist.
Sofern die Auswahl eines abweichenden Meldezeitraums bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein soll, muss die Restriktion auf „Nein“ gesetzt werden (Haken entfernen).
Beim erstmaligen Eintrag eines Meldezeitraums wird das Feld nicht vorbelegt.
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 01/2025 (Mai 2025)
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