In der Version vom 05.12.2024 von ADNOVA finance sind für den Durchschnittssteuersatz i. H. v. 8,4 % spezielle USt-Schlüssel für den begrenzten Zeitraum vom 06.12.2024 bis 31.12.2024 enthalten.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Bis zum 31.12.2024 bleibt es beim USt-Schlüssel 4583 beim aktuell hinterlegten Steuersatz i. H. v. 9,0 %.
- Ab dem 01.01.2025 beträgt der Steuersatz an diesem USt-Schlüssel 7,8 %. Gleiches gilt für den Vorsteuerschlüssel 63.
- Für diejenigen Umsätze bzw. Lieferungen und Leistungen, die ab dem 06.12.2024 dem Ausgangssteuersatz i. H. v. 8,4 % unterliegen, stellen wir den USt-Schlüssel 4591 zur Verfügung. Dieser USt-Schlüssel ist zeitlich begrenzt gültig und darf nur für die pauschalen Ausgangsumsätze i. H. v. 8,4 % genutzt werden.
Weitere USt-Schlüssel u. a. für Eingangsumsätze i. H. v. 8,4 %, bei denen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll, entnehmen Sie bitte der Produktinformation zur Aktualisierung vom Dezember zu ADNOVA finance, die in Kürze bereitgestellt wird.
Buchungsvorschläge und Fakturierung in ADNOVA+
Die gleichen USt-Schlüssel wurden am 05.12.2024 für ADNOVA+ bereitgestellt, damit der Durchschnittssteuersatz in den KI-basierten Buchungsvorschlägen sowie in Fakturierung und Kassenbuch korrekt behandelt werden kann.
Schreiben Sie oder Ihre Mandanten in ADNOVA+ Rechnungen für Lieferungen und Leistungen eines pauschalierenden Landwirts, die im Zeitraum der Gültigkeit (06.12.2024 bis 31.12.2024) des Steuersatzes i. H. v. 8,4 % erbracht wurden, ist für eine korrekte Rechnungsstellung dieser Ausgangsumsatz mit dem USt-Schlüssel 4591 zu fakturieren. In der Rechnung wird auf den Nettopreis dann die Steuer i. H. v. 8,4 % hinzugerechnet (Berechnungsart Netto).
Soll der Bruttopreis beibehalten werden, ist folgende Vorgehensweise notwendig:
- Produkt steht auf Berechnungsart Netto:
Passen Sie den Nettopreis im Produkt jetzt und zum 01.01.2025 entsprechend an.
Wenn sie die Preisanpassung am 01.01.2025 nicht erneut durchführen möchten, dann stellen sie jetzt einmalig die Berechnungsart auf Brutto um und hinterlegen den endgültigen Bruttopreis. - Produkt steht auf Berechnungsart Brutto:
Verwenden Sie übergangsweise (vom 06. – 31.12.2024) den USt-Schlüssel 4591.
Da der Anwendungszeitraum des Steuersatzes sehr kurz ist, sind bei vielen Unternehmen nur wenige Rechnungen betroffen. Sie sollten den Schlüssel daher bei den jeweiligen Rechnungen manuell anpassen und nicht die zu den Produkten hinterlegten Schlüssel ändern. Ab dem 01.01.2025 ist - wie gewohnt - wieder der Schlüssel 4583 anzuwenden.
Wird das Feld USt-Schlüssel bei der Erstellung einer Rechnung zur Position nicht angezeigt, können Sie es über einen Klick auf das grüne Plus hinzuschalten.
Fachinformation Landwirtschaft und Gewerbe 02/2024 (Dezember 2024)
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