Aufgrund des BMF-Schreibens vom 12.11.2025 „Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG; BFH Urteil vom 17.08.2023 (V R3/21)“ ergeben sich zukünftig Änderungen für die Erstellung von Umsatzbelastungsvergleichen. Die Anpassungen sind in der Aktualisierung ADNOVA finance Dezember 2025 noch nicht enthalten. Die Anlagenverkäufe des pauschalierenden Unternehmers werden wie bisher in den Zeilen Anlagenverkauf berücksichtigt.
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